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Zwangsmauser statt Kükentöten – Wenn Unrecht Unrecht ersetzt…

Seit dem 1. Januar 2022 ist das Töten männlicher Eintagsküken in Deutschland gesetzlich verboten. Als Alternative zum Töten gibt es zwei Verfahren:

Entweder durchlaufen die Bruteier der Legehennenzucht eine Geschlechterbestimmung im Ei, um die Eier mit männlichen Embryonen nach dem 8.-9. Bruttag auszusortieren und zu Tierfutter zu verarbeiten, oder die männlichen Küken werden nach dem Schlupf als sogenannte Bruderhähne aufgezogen, um, … ja um was?

Die Eierpackungen zieren nun die stolzen Slogans der Eierindustrie „Schutz der männlichen Küken“, „Küken dürfen Leben“, “Brüderchen und Schwesterchen“ und die farbig-fröhlichen Bildchen flauschiger Küken, die die Konsumierenden nun endlich entzückt und beruhigten Gewissens betrachten dürfen und deren ehemals nur eintägige Existenz und millionenfache Ermordung sie nicht mehr unbequem beim Eierkauf verdrängen müssen…
Die Politik hat hier einen Schachzug getan, … um was ?

Um Leid zu verhindern? Um Leben zu schützen und Unrecht zu beenden?
Oder um Verbraucher*innenaugen zu blenden und den bequemen Konsumierenden weiter ein heiteres, ungetrübtes Erlebnis beim Kaufen und Essen von Tierqualprodukten zu bescheren?
Denn so sind wir Menschen. Beim Anblick flauschig-gelber Eintagsküken, dieser niedlich piepsenden Tierkinder, meldete sich im Kollektiv in den letzten Jahren doch immer wieder das Gewissen und der Anflug des unguten Gefühls, dass es doch nicht ganz richtig sein könne, jährlich 50 Millionen männliche Tierbabys (nur in Deutschland) zu töten…

Bei unwesentlich älteren Tierkindern lässt dieses ungute Gefühl allerdings schnell nach:
Bei 4 Wochen alten Masthähnchen, also 30 Tage jungen Tierkindern in monströs überzüchteten Körpern, die ihr eigenes Gewicht nicht mehr tragen können, funktioniert die Verdrängung des Unrechts wieder einwandfrei. Diese Tierkinder dürfen millionenfach misshandelt, geschlachtet und zerstückelt werden – legitimiert durch die Begrifflichkeit des „Nutztieres“, unserem Gewissen weiß machend, dass einem Tier, das wir uns zu Nutze machen wollen-ja müssen! und schon immer gemacht haben!- kein Recht auf Unversehrtheit und auf Leben zugesprochen werden kann, und dass ein solches Tier vielleicht gar keine Empfindungsfähigkeit, keine Leidensfähigkeit, keinen Willen zu leben und keine Angst vor dem Tod verspürt…? Unser Mitempfinden hat ein 30 Tage altes Masthuhn nicht verdient.
Unruhig werden wir nur bei den „richtigen“ Babys, die es auch optisch noch sind, wie eben die flauschig gelben Bruderküken.

Nun dürfen diese Küken also leben – und die Politik hat durch das Verbot des Kükentötens den leisen Anflug von Empathie der Konsumierenden, das leicht ungute Gefühl beim Eierkauf geschickt vertrieben, die Gemüter beruhigt und das kollektive Gewissen besänftigt:
kein Kükentöten mehr – ein Gesetz tritt in Kraft – alles ist gut – ein Glück.

Dass Deutschland mit diesem Gesetz in Europa allein dasteht, dass verarbeitete Produkte in unseren Supermärkten (wie Nudeln, Gebäck, Saucen, Süßigkeiten usw.) nach wie vor fast ausschließlich mit ausländischen Eiern und somit mit „Kükentöten“ produziert werden, und dass selbst direkt vermarktete Eier auf Wochenmärkten oder in Hofläden von Legehennen aus dem Ausland stammen können, sei hier nur am Rande bemerkt.

Politik und Wirtschaft handeln nicht, weil Tierleid herrscht – sie handeln, weil Konsumierende unruhig werden.

Denn natürlich ist nichts gut: Für die Bruderküken ist nichts gewonnen, und für ihre Schwestern, die Legehennen, schon gar nicht.
Doch dazu später. …

Den ausführlichen Bericht lesen Sie unter: Rettet das Huhn e.V.

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