Die letzte Ruhestätte
In meinen Jahrzehnten langen Tierschutzarbeit habe ich viel erlebt. Aber der gestrige Anruf den ich erhielt, war der „I-Punkt“, meiner ehrenamtlichen Tätigkeit.
Der ehemalige Besitzer von Kaninchen Gretel, die ich gestern von ihrem großen Leid von unserem Tierarzt erlösen lies, verlangte von mir, das ich das beerdigte Tier wieder ausgraben solle. Er will sie zu sich nehmen und sie neben ihrem Partner Lukas beerdigen. Ich verneinte seinen Wunsch! Energisch versuchte er erneut mit den Worten: „Ich bestehe darauf, dass Sie das Tier ausgraben. Oder wir kommen morgen zu Ihnen und graben sie aus! Wir müssen uns verabschieden können!“
Als ich ihm erklärte, dass seine Frau eine Abtrittserklärung unterschrieben und er kein Recht auf das Kaninchen hat, eskalierte fast unser Telefonat.
Wir haben die Möglichkeit in unserem Grundstück, jedes verstorbene Lebewesen (Kleintiere) tief im Boden beerdigen zu können.
Jedes Tier hat ein Recht auf ewige Ruhe!
Mit stillem Gruß
Beatrix und Siegfried Weber